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Nach dem Beschluss des Verbandstags am 11. März werden die Meldegelder für Wettkampfveranstaltungen des Fachteils Schwimmen im SV OWL geändert. Das Meldegeld für Einzel-Wettkämpfe wird von 3,50 auf 4,00 Euro angehoben, das für Einzelmeldung der Masters von 2,50 auf 3,50 Euro. Die Teilnahme am Zweikampf sowie an Staffeln kostet nun 7,00 Euro. Das Meldegeld für Mannschaften bei den DMS-J wird von 30,00 auf 35,00 Euro erhöht, bei den DMS von 65,00 auf 90,00 Euro. Die Meldegrundgebühr für Vereine wird gestrichen.

Nachträglich erhöhtes Meldegeld (ENM) wird von 10,00 auf 12,00 Euro angehoben und muss nicht mehr nach der Veranstaltung an den SV OWL überwiesen werden, sondern wird analog zu den Meldegeldern im Falle einer vorliegenden Einzugsermächtigung eingezogen.

Die Ausschreibung der OWL-Meisterschaft Kurzbahn am 07./08. Dezember 2013 in Gütersloh wird überarbeitet. Es ist angedacht, die 50m-Strecken in Vorläufen durchzuführen, deren Ergebnisse gleichzeitig für die Ermittlung der Jahrgangswertung herangezogen werden. In den Endläufen erfolgt die Wertung in der offenen Klasse. Für die 400m Freistil-Strecke wird eine Beschränkung der Meldezahl eingefügt. Es werden je ein weiblicher und ein männlicher Lauf mit doppelter Bahnbelegung angeboten werden.

Ferner hat der Schwimmausschuss beschlossen, dass die Starteinschränkungen des Jahrgangs 2002 bei der OWL-Meisterschaft am 13./14. Juli 2013 in Herford und bei der OWL-Meisterschaft Kurzbahn in Angleichung an die DSV-Vorgaben wegfallen.

Die geänderten Fassungen der Ausschreibungen und der allgemeinen Bestimmungen folgen in Kürze.