Aktuell Der SV OWL Schutz vor Gewalt Anti-Doping Schwimmen Wasserball Synchronschwimmen Schwimmwelten Jugend Masters Lehrgänge Allgemeine Hinweise Terminkalender Aus den Vereinen Impressum Hinweise zur Neuausbildung von Kampfrichtern

Bei der Anmeldung zur Neuausbildung zum Wettkampfrichter ist die vorgeschriebene Altersgrenze von der Vollendung des 14. Lebensjahres zwingend einzuhalten. Die Erfahrungen der letzten Neuausbildungen haben bestätigt, dass 14 Jahre als Einstiegsalter für Kampfrichter im Schwimmen reichlich früh und für viele auch zu früh ist. Selbst wenn die Vollendung des 14. Lebensjahres ein oder zwei Tage nach dem Lehrgang erfolgen sollte, werden diese Meldungen künftig zurückgewiesen.

Die persönliche Entwicklung der Jugendlichen ist in dieser Lebensphase unterschiedlich weit ausgeprägt und wir tun den Jugendlichen selbst, den anderen Lehrgangsteilnehmern und auch den Schwimmern bei künftigen Wettkämpfen keinen Gefallen, wenn wir diese Tatsache nicht ausreichend berücksichtigen. Auch wenn wir in OWL an den vorgeschriebenen Altersgrenzen der Kampfrichterordnung keine Änderungen vornehmen können, bitten wir alle Vereinsvertreter zu prüfen, ob die zum Lehrgang vorgesehen Jugendlichen auch tatsächlich über die entsprechende Eignung verfügen oder ob die Teilnahme an einem späteren Lehrgang für den Jugendlichen nicht die bessere Alternative ist.

Christian Böck
Kampfrichterobmann